Unternehmen unterstützen mit dem „JobRad“-Modell neben der Gesundheit ihrer Mitarbeiter auch die Umwelt! Dabei wird interessierten Arbeitnehmern ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung gestellt, welches auch privat genutzt werden kann. Dieses Dienstfahrrad kann ein E-Bike, ein Faltrad oder auch ein „normales“ Fahrrad sein. Die Voraussetzung ist hierbei die Straßentauglichkeit des Zweirades.
Für die Anschaffung von (Elektro-) Fahrrädern gibt es seit Februar 2021 attraktive Förderungen für Betriebe!
Und so funktioniert’s
- Das Unternehmen informiert ihre Mitarbeiter über die Möglichkeit des JobRades
- Diese wählen ihr Wunschfahrrad aus.
- Der Betrieb kauft die Räder und stellt sie als Job-Fahrräder zur Verfügung.
- Eine monatliche Nutzungsgebühr wird den Mitarbeitern für die Nutzung verrechnet.
- Nach 4 Jahren erwerben die Mitarbeiter die Fahrräder um einen symbolischen €uro vom Unternehmen.
Mehr Informationen über die Förderaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und den genauen Förderungsprozess finden Sie auf den weiterführenden Links.
Das JobRad-Modell in der Personalverrechnung
Krafträder und Fahrräder mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km sind seit der Steuerreform 2020 ebenfalls vom Sachbezug befreit. Nutzen also Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad für private Zwecke einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist seit 01.01.2020 ein Sachbezugswert von Null anzusetzen.
Für die private Nutzung eines derartigen JobRades sind somit auch keine SV-Beiträge zu entrichten. Die bloße Zurverfügungstellung kann bei geringfügig Beschäftigten auch nicht zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führen. Mitarbeitern wird eine Nutzungsgebühr monatlich vom Gehalt abgezogen. Diese Gebühr darf die Abschreibungskosten nicht übersteigen.
Der Betrieb kann den Mitarbeitenden die Fahrräder auch kostenlos zur Verfügung stellen. Dabei ist aber ein Nachweis für eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung zu erbringen.
Vorteile für Unternehmen
Vom JobRad profitieren aber nicht nur Mitarbeiter. Auch Unternehmen können sich durch das umwelt- und gesundheitsfördernde Modell Pluspunkte verschaffen. Im Bereich des Employer Branding erweitert das JobRad-Modell das bestehende Angebot der Benefits, das Talente anziehen und langfristig binden kann.
Des Weiteren kann durch das „Radeln“ die körperlichen Fitness von Arbeitnehmern langfristig erhöht werden. Die JobRäder als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung können Krankenständen und Fehlzeiten vorbeugen.