Carsharing-Dienstgeberzuschüsse:
Neue Chancen für moderne Mobilität
Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie bei flexibler, nachhaltiger Mobilität – und das komplett steuerfrei. Genau das ermöglichen die neuen Carsharing-Dienstgeberzuschüsse ab 1. Juli 2024.
Offizielle Regelungen ab 1. Juli 2024
Zentrale Eckpunkte:
- Maximaler Zuschuss: Bis zu 200,00 Euro pro Kalenderjahr
- Steuerliche Vorteile: Vollständig steuer- und beitragsfrei
- Fokus: Emissionsfreie Fahrzeuge mit 0 g CO2
Warum sind Carsharing-Dienstgeberzuschüsse sinnvoll?
Für Arbeitnehmer:
- Flexibilität: Nutzung für Arbeits- und private Fahrten
- Kostenvorteile: Finanzielle Unterstützung bei Mobilität
- Moderne Fahrzeuge: Zugang zu emissionsfreien Autos
Für Arbeitgeber:
- Mitarbeiterzufriedenheit: Attraktiver, zeitgemäßer Benefit
- Nachhaltigkeitsziele: Aktive Förderung emissionsfreier Mobilität
- Steuerliche Vorteile: Keine Zusatzkosten durch Abgaben
Für die Umwelt:
- Emissionsreduzierung: Fokus auf CO2-freie Fahrzeuge
- Ressourceneffizienz: Optimierte Fahrzeugnutzung
- Klimaschutz: Praktische Unterstützung der Mobilitätswende
Was genau ist Carsharing?
Carsharing bedeutet:
- Nutzung von Fahrzeugen durch verschiedene Fahrer
- Buchung über Rahmenvereinbarungen
- Transparente Zeit- oder Kilometertarife
- Eigenständige Reservierung und Nutzung
Wichtige Umsetzungsdetails
Fahrzeug-Voraussetzungen:
- Nur Fahrzeuge mit 0 g CO2-Emissionen
- Elektroautos
- E-Fahrräder
- E-Krafträder
Auszahlungsmöglichkeiten:
- Direkte Zahlung an Carsharing-Anbieter
- Vergabe von Gutscheinen
Rechtliche Grundlagen
- § 3 Abs. 1 Z 16 lit. d Einkommensteuergesetz 1988
- § 49 Abs. 3 Z 33 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
- Wichtig: Nur für nicht beruflich veranlasste Fahrten
Praxistipps für Unternehmen und Mitarbeiter
- Carsharing-Anbieter vergleichen
- Lokale E-Mobilitätsoptionen prüfen
- Individuelle Unternehmensvereinbarungen entwickeln
- Steuerliche Dokumentation sorgfältig führen
Fazit: Eine Chance für moderne Mobilität
Carsharing-Dienstgeberzuschüsse verbinden Flexibilität, Kostenersparnis und Nachhaltigkeit zu einem zukunftsorientierten Angebot.
Rechtlicher Hinweis: Individuelle steuerliche Beratung wird empfohlen.
Quelle: DGservice Magazin Nr. 2/Juni 2024, Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK