Neues EuGH Urteil: Welche Auswirkungen ergeben sich für Österreich?

Neues EuGH Urteil: Welche Auswirkungen ergeben sich für Österreich?

Arbeitszeitgesetz EUGH Urteil

Arbeitgeber aller EU-Mitgliedsstaaten werden nun zur ausnahmslosen Aufzeichnung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter verpflichtet!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein neues Urteil zum Thema Arbeitszeiterfassung gefällt. Dadurch müssen nun neben Österreich auch alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die geleisteten Dienstzeiten ihrer Mitarbeiter vollständig mitführen. Hierzu muss ein passendes System eingerichtet werden, mit welchem die Arbeitszeit genau gemessen werden kann.

Aus welchem Grund kam es zu diesem Urteil?

Auslöser für die Verhandlungen und die schlussendliche Fällung des Urteils war ein Vorfall zwischen einer Gewerkschaft und der Deutschen Bank in Spanien. Ursache war die Beschwerde der Gewerkschaft aufgrund ungenauer Registrierung der Dienstzeiten seitens der Deutschen Bank. Diese war allerdings gesetzlich nur dazu verpflichtet, Überstunden aufzuzeichnen.

Durch das neue Urteil soll unter anderem sichergestellt werden, dass gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und Ruhepausen auch tatsächlich eingehalten werden – da diese zu den europäischen Grundrechten eines jeden Arbeitnehmers zählen. Arbeitnehmer, die sich in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, kämpfen oftmals vergeblich um die Auszahlung von Überstunden oder trauen sich erst gar nicht, diese zu beantragen. Dem damit einhergehendem Risiko des Verfalls von Ansprüchen soll entgegengewirkt werden. Mithilfe einer lückenlosen Aufzeichnung ist der Unternehmer dazu angehalten, alle Überstunden genauestens zu dokumentieren und somit auch zu berücksichtigen.

In einigen Ländern, wie auch beispielsweise in Deutschland oder Spanien, war es üblich, nur die Überstunden aufzuzeichnen. Viele Unternehmen verließen sich hier bisher zudem auf das Prinzip der Vertrauensarbeitszeit. Kritische Stimmen dieser Länder wurden laut. Darunter würden die flexiblen Arbeitszeiten leiden, da Dienstnehmer nicht mehr spät abends arbeiten könnten, um nicht eventuell ihre Ruhezeiten zu verletzen.

In Österreich sind laut Arbeitszeitgesetz (AZG) schon seit langem alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten sowie Pausen ihrer Dienstnehmer korrekt und vollständig aufzuzeichnen. Somit ist die Entscheidung des EuGHs keine direkte Neuheit für die Arbeitgeber Österreichs.

Trotzdem stellt sich die Frage: Ist auch Österreich von diesem Urteil betroffen?

Hierzulande gibt es einige Ausnahmebehandlungen, welche vor allem Personen mit Außendienst- und Home-Office-Tätigkeiten betreffen. Bei ihnen ist es oft üblich, dass nur Tagessalden aufgezeichnet werden, nicht jedoch die tatsächlichen Start- und Endzeiten.

Dies könnte aufgrund des neuen Urteils aber problematisch sein. Wenn nur die Gesamtdauer des Arbeitstages abgebildet wird, ist nicht ersichtlich, zu welcher Zeit der Dienstnehmer gearbeitet hat und somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ruhezeiten bzw. tägliche Ruhepausen verletzt wurden.

Laut Experten müsste deshalb auch in Österreich das aktuelle Urteil beachtet und diese Ausnahmen nochmals überdacht werden. Die genauen Auswirkungen auf Österreichs Gesetzgebung sind aber noch abzuwarten!

Was wünschen sich die Arbeitgeber Österreichs?

Die Notwendigkeit der Einführung eines Zeiterfassungssystems zeigt sich durch das Urteil bei vielen Arbeitgebern in Österreich nun noch stärker. Jedoch soll dieses System aktuelle Trends und Wünsche berücksichtigen und ein hohes Maß an Flexibilität bieten. Denn trotz des strikten Urteils soll die flexible Einteilung der Arbeitszeiten nicht gefährdet werden. Auch Home-Office-Tätigkeiten sollen weiterhin ohne unnötigen Mehraufwand möglich sein.

Deshalb stellen viele Unternehmen nun genaue Anforderungen an die neue, benötigte Software:

  • Flexibel definierbare Workflows,
  • die komplette Abdeckung gesetzlicher Vorgaben,
  • eine mobile Erfassungsmöglichkeit via Smartphone oder Tablet,
  • oder die automatische Berechnung sowie Bewertung von Überstunden

sind nur einige der aktuell laufenden Trends für ein erfolgreich eingeführtes und akzeptiertes Zeiterfassungssystem.

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Link zum Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214043&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

 

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