Behinderteneinstellungsgesetz: Wichtige Änderungen in Österreich
Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wurde überarbeitet, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Bisher hatten Gerichte unterschiedlich entschieden, wann Personen mit Behinderung als „begünstigt behindert“ gelten. Mit den neuen Bestimmungen ab 19. Juli 2024 gibt es nun klare Regeln und eine einheitliche Rechtslage.
Quelle: Sozialministerium – Behinderteneinstellungsgesetz
Behindertenpass und Anerkennung
Ein Behindertenpass weist eine Behinderung ab 50 % nach. Für das Arbeitsrecht allein ist er jedoch nicht ausreichend. Erst ein gesonderter Antrag auf Anerkennung macht den Inhaber offiziell zum „begünstigt Behinderten“. Arbeitgeber müssen diesen Status genau prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Quelle: Österreichische Sozialversicherung – Begünstigt behinderte Menschen
Arbeitsrechtliche Privilegien für anerkannte begünstigt Behinderte
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Besonderer Kündigungsschutz vor Entlassung
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Steuervorteile für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen
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Anrechnung auf die Ausgleichstaxe, wodurch Unternehmen Kosten sparen können
Diese Privilegien stärken einerseits die Chancen von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt und motivieren andererseits Unternehmen, Beschäftigung aktiv zu fördern.
Fazit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ohne Anerkennungsantrag gibt es keine Sonderrechte. Arbeitgeber sollten ihre Belegschaft informieren und klare Prozesse für Anträge schaffen. Arbeitnehmer:innen wiederum sollten rechtzeitig aktiv werden, um ihren Status offiziell bestätigen zu lassen.
Barrierefreiheitsbeauftragte in großen Unternehmen
Ab 1. Jänner 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeiter:innen eine:n Barrierefreiheitsbeauftragte:n benennen. Ziel ist die Förderung von Inklusion und Chancengleichheit.
Quelle: Bundeskanzleramt Österreich – Barrierefreiheit
Aufgaben und Rahmenbedingungen
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Benennungspflicht: Eine Person plus Stellvertretung sind ausreichend
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Ehrenamtliche Tätigkeit: Keine zusätzliche Vergütung
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Arbeitszeitregelung: Besprechungen während der Arbeitszeit gelten als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden
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Rolle im Unternehmen: Ansprechperson für Barrierefreiheit und Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden und Führungsebene
Gibt es Sanktionen?
Derzeit sind keine gesetzlichen Strafen vorgesehen. Dennoch kann die Pflicht durch interne Compliance-Vorgaben und den gesellschaftlichen Druck nicht ignoriert werden. Proaktive Unternehmen profitieren von einem besseren Image und einer stärkeren Arbeitgebermarke.
Schlechtwetterentschädigung – Neue Regeln für Personaldienstleister
Mit Wirkung ab 11. November 2024 wird auch die Schlechtwetterentschädigung angepasst. Betroffen sind vor allem Arbeitskräfteüberlasser und Personaldienstleister, die in witterungsabhängigen Branchen tätig sind.
Quelle: AMS Österreich – Schlechtwetterentschädigung
Alte Regelung
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Überlasser mussten Beiträge leisten, wenn der Einsatzbetrieb im Schlechtwetterbereich lag
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Auch dann, wenn der Betrieb gar nicht direkt betroffen war
Neue Regelung ab 2024
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Beiträge sind nur noch zu zahlen, wenn Arbeitnehmer tatsächlich in einem schlechtwetterrelevanten Betrieb eingesetzt werden
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Einführung eines neuen Meldesystems:
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Arbeitgeber müssen betroffene Arbeitnehmer melden
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Datenübermittlung erfolgt über einen Upload-Bereich
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Auswirkungen in der Praxis
Die Anpassung bringt mehr Fairness und reduziert Doppelbelastungen. Allerdings steigt der organisatorische Aufwand: Personaldienstleister müssen ihre internen Abläufe anpassen, um Meldungen korrekt und fristgerecht durchzuführen. Langfristig profitieren Unternehmen von klareren Strukturen und mehr Transparenz.
Wichtige Aspekte auf einen Blick
| Thema | Änderung ab 2024/2025 | Bedeutung für Unternehmen |
|---|---|---|
| Behinderteneinstellungsgesetz | Anerkennung nur mit Antrag gültig | Mehr Klarheit, weniger Rechtsunsicherheit |
| Barrierefreiheitsbeauftragte | Pflicht ab 1.1.2025 für Unternehmen >400 MA | Förderung von Inklusion, positive Außenwirkung |
| Schlechtwetterentschädigung | Neue Meldepflichten ab 11.11.2024 | Weniger unnötige Beiträge, höherer Verwaltungsaufwand |
FAQ zum Thema
Muss jeder Behindertenpass-Besitzer automatisch als begünstigt behindert anerkannt werden?
Nein. Nur mit einem gesonderten Antrag erfolgt die Anerkennung und damit der Zugang zu arbeitsrechtlichen Privilegien.
Gibt es Strafen, wenn kein Barrierefreiheitsbeauftragter benannt wird?
Derzeit nein. Allerdings können Unternehmen durch Compliance-Richtlinien und gesellschaftlichen Druck indirekt verpflichtet sein.
Wie melde ich betroffene Arbeitnehmer bei Schlechtwetterentschädigung?
Die Meldung erfolgt über den vorgesehenen Upload-Bereich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass interne Prozesse rechtzeitig angepasst werden.
Fazit: Neue Pflichten, mehr Klarheit, höhere Verantwortung
Die Änderungen ab 2024/2025 schaffen mehr Rechtssicherheit und Fairness, bringen aber auch neue Verpflichtungen für Unternehmen. Arbeitgeber müssen ihre Prozesse anpassen, Barrierefreiheit strategisch fördern und die neuen Meldesysteme implementieren. Arbeitnehmer:innen profitieren gleichzeitig von stärkeren Schutzrechten und mehr Chancen auf Inklusion.
Unterm Strich gilt: Wer sich rechtzeitig vorbereitet, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern steigert auch seine Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte.