Personalverrechnung 2025:
Neue Gesetze zu Behinderung, Barrierefreiheit & Schlechtwetter
In diesem Beitrag beleuchten wir die neuesten gesetzlichen Änderungen, die für Unternehmen und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Wir erklären, was sich beim Behinderteneinstellungsgesetz ändert, welche neuen Pflichten große Unternehmen erwarten und wie sich die Regeln zur Schlechtwetterentschädigung weiterentwickeln. Wir bieten Ihnen eine klare und prägnante Übersicht über die wichtigsten Veränderungen – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich.
Behinderteneinstellungsgesetz: Wichtige Änderungen und ihre Auswirkungen
Das Behinderteneinstellungsgesetz Österreich wurde überarbeitet, um Klarheit in bisher unklare Regelungen zu bringen. Diese Änderungen betreffen sowohl Arbeitnehmer mit Behinderung als auch ihre Arbeitgeber.
Behindertenpass als Grundlage
Der Behindertenpass ist ein Dokument, das den Grad einer Behinderung (mindestens 50 Prozent) nachweist. Doch für das Arbeitsrecht reicht der Pass allein nicht aus. Entscheidend ist, ob der Inhaber des Passes auch als „begünstigt behindert“ anerkannt ist. Dies erfordert einen gesonderten Antrag.
Spezielle arbeitsrechtliche Privilegien für anerkannte begünstigt Behinderte
Nur anerkannte begünstigt Behinderte profitieren von besonderen arbeitsrechtlichen Rechten, darunter:
- Besonderer Kündigungsschutz: Ein erhöhter Schutz vor Entlassung.
- Steuervorteile für Arbeitgeber: Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
- Anrechnung auf die Ausgleichstaxe: Arbeitgeber können diese Kosten reduzieren.
Aktualisierte Bestimmungen ab Juli 2024
Am 19. Juli 2024 wurde das Gesetz präzisiert:
- Gerichte hatten zuvor uneinheitlich entschieden, wann eine Anerkennung als begünstigt behindert greift.
- Die neuen Bestimmungen schaffen Klarheit und vereinheitlichen die Rechtslage.
Zusammenfassung: Wichtig: Nur mit Antrag auf Anerkennung profitieren Sie von den Regelungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die neuen Regeln verstehen und anwenden.
Barrierefreiheitsbeauftragte in großen Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern sogenannte Barrierefreiheitsbeauftragte benennen.
Einzelheiten zur Funktion des Barrierefreiheitsbeauftragten
- Benennungspflicht: Es genügt, eine Person und eine Stellvertretung zu benennen.
- Ehrenamtliche Tätigkeit: Die Beauftragten erhalten keine zusätzliche Vergütung.
- Arbeitszeit: Besprechungen oder Beratungen während der Arbeitszeit müssen bezahlt werden.
Strafandrohung?
Derzeit sind keine direkten Sanktionen vorgesehen, die keine Barrierefreiheitsbeauftragten benennen. Dennoch könnten interne Compliance-Vorgaben für die Umsetzung sorgen.
Zusammenfassung: Große Unternehmen müssen handeln, um die Barrierefreiheit zu fördern, auch wenn keine Sanktionen drohen.
Schlechtwetterentschädigung – Neue Regeln für Personaldienstleister
Auch bei der Schlechtwetterentschädigung gibt es ab dem 11. November 2024 Änderungen. Diese betreffen insbesondere Arbeitskräfteüberlasser bzw. Personaldienstleister.
Die alte Regelung
- Überlasser mussten Beiträge leisten, wenn der Einsatzbetrieb im Schlechtwetterbereich war.
- Das galt auch, wenn der Betrieb eigentlich nicht von den Schlechtwetterregelungen erfasst war.
Die neue Regelung
- Beiträge sind nur noch zu zahlen, wenn die Arbeitnehmer tatsächlich in einem Betrieb arbeiten, der unter die Schlechtwetterregelung fällt.
- Ein neues Meldesystem wurde eingeführt:
- Unternehmen müssen betroffene Arbeitnehmer melden.
- Die Datenübermittlung erfolgt über einen Upload-Bereich.
Zusammenfassung: Die aktualisierten Vorschriften bieten Übersichtlichkeit, reduzieren Doppelbelastungen, stellen aber auch neue Anforderungen an Arbeitgeber.
Wichtige Aspekte zusammengefasst
Die gesetzlichen Änderungen bringen mehr Klarheit und Fairness, bedeuten jedoch auch neue Verpflichtungen:
- Behindertenpass: Ohne Anerkennung als begünstigt behindert gelten keine arbeitsrechtlichen Sonderregelungen.
- Barrierefreiheitsbeauftragte: Große Unternehmen müssen ab 2025 handeln, auch wenn es keine direkten Sanktionen gibt.
- Schlechtwetterentschädigung: Das neue System schafft mehr Fairness, erfordert jedoch organisatorischen Aufwand.