Die EU-Transparenzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Arbeitswelt in Österreich
Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich 2025 wissen müssen
Was ist die EU-Transparenzrichtlinie?
Die EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1152) zielt darauf ab, transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union zu fördern. Arbeitnehmer sollen besser informiert sein und genau wissen, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Hintergrund zur Umsetzung in Österreich
- Österreich setzte die Richtlinie erst im März 2024 um, obwohl die Frist bis August 2022 lief.
- Die Verzögerung lag an der Annahme, dass bestehende Gesetze ausreichen. Erst auf Druck aus Brüssel wurde die Richtlinie umgesetzt, um Strafen zu vermeiden.
- Die neuen Bestimmungen gelten seit dem 28. März 2024 für alle neu abgeschlossenen Arbeitsverträge
Änderungen bei Dienstzetteln und Arbeitsverträgen
Ein wichtiger Punkt der Richtlinie betrifft Dienstzettel. Diese schriftlichen Dokumente enthalten grundlegende Informationen über das Arbeitsverhältnis, wie Arbeitszeit, Gehalt und Kündigungsfristen.
Was hat sich geändert?
- Dienstzettel-Pflicht auch bei kurzen Jobs: Selbst für Arbeitsverhältnisse von nur einem Tag ist jetzt ein Dienstzettel erforderlich.
- Elektronische Aushändigung: Dienstzettel können nun digital bereitgestellt werden, was die Abwicklung erleichtert.
Warum ist das wichtig?
- Arbeitgeber, die die neuen Regeln nicht einhalten, riskieren Strafen.
- Arbeitnehmer erhalten dadurch mehr Transparenz und Sicherheit.
Empfehlung zu Arbeitsverträgen
Arbeitsverträge bieten mehr Sicherheit und Flexibilität als Dienstzettel. Sie ermöglichen es, wichtige Details wie Probezeiten oder Kündigungsfristen verbindlich zu regeln.
Tipp:
- Lieber einen Arbeitsvertrag abschließen: Er bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern mehr Rechtssicherheit.
Zusammenfassung:
Dienstzettel sind nun bei allen Jobs Pflicht und dürfen elektronisch ausgestellt werden – eine wichtige Neuerung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Dienstzettel dokumentieren nur bestehende Rechte, während Arbeitsverträge Raum für individuelle Vereinbarungen schaffen.
Recht auf Nebenjobs
Die Richtlinie bringt auch Klarheit zum Thema Nebenjobs: Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich einen zweiten Job annehmen, aber es gibt Ausnahmen.
Wann darf der Arbeitgeber einen Nebenjob untersagen?
- Konkurrenz zum Hauptjob: Der Nebenjob darf nicht in direkter Konkurrenz stehen.
- Arbeitszeitgrenzen: Gesetzliche Höchstarbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden.
- Ruhezeiten: Die vorgeschriebenen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter arbeitet tagsüber in einer Bank und nachts als DJ. Wenn dies die Ruhezeiten verletzt, darf der Arbeitgeber den Nebenjob untersagen. Ohne solche Gründe ist ein Verbot nicht zulässig.
Zusammenfassung: Nebenjobs sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie keine gesetzlichen oder betrieblichen Regelungen verletzen.
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die Richtlinie regelt, dass notwendige Schulungen und Weiterbildungen als Arbeitszeit zählen. Zudem müssen die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
Beispiele:
- Ein Lkw-Fahrer muss regelmäßig Schulungen absolvieren, um seine Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen. Der Arbeitgeber trägt die Kosten.
Offene Fragen in Österreich:
- Was genau gilt als notwendige Schulung?
- Wann können Arbeitgeber Kosten zurückfordern?
Zusammenfassung: Schulungen, die für den Job erforderlich sind, zählen als Arbeitszeit und müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. In Österreich gibt es jedoch noch Klärungsbedarf.
Schutz vor Benachteiligung
Die Richtlinie stärkt den Schutz von Arbeitnehmern, die ihre Rechte einfordern. Sie dürfen nicht benachteiligt oder gekündigt werden.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter fordert einen Dienstzettel ein. Der Arbeitgeber darf ihn deshalb nicht kündigen. Sollte dies geschehen, hat der Arbeitnehmer rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren.
Zusammenfassung: Arbeitnehmer sind besser geschützt, wenn sie ihre Rechte geltend machen, insbesondere bei Themen wie Dienstzetteln oder Nebenjobs.
Fazit
Die EU-Transparenzrichtlinie bringt bedeutende Änderungen und mehr Klarheit in die Arbeitswelt. Besonders für Österreich, wo die Umsetzung verspätet erfolgte, ist es wichtig, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den neuen Regelungen vertraut machen.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Dienstzettel: Jetzt auch bei kurzen Jobs Pflicht, elektronische Aushändigung erlaubt.
- Arbeitsverträge: Bieten mehr Sicherheit und sollten bevorzugt werden.
- Nebenjobs: Grundsätzlich erlaubt, außer bei Konflikten mit Arbeitszeit- oder Ruhevorschriften.
- Weiterbildung: Notwendige Schulungen zählen als Arbeitszeit, Kosten trägt der Arbeitgeber.
- Schutz: Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie ihre Rechte einfordern.