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JobRad – mehr als nur ein Dienstrad

Mit dem JobRad-Modell unterstützen Unternehmen nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen, sondern auch den Klimaschutz. Arbeitnehmer:innen erhalten ein alltagstaugliches Dienstfahrrad, das sowohl für den Arbeitsweg als auch für private Fahrten genutzt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein E-Bike, ein Faltrad oder ein klassisches Fahrrad handelt – Voraussetzung ist lediglich die Straßentauglichkeit.

Aktuelle Förderlage in Österreich

Für die Anschaffung von (Elektro-)Fahrrädern gab es seit 2021 attraktive Förderungen des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK). Diese BMK-Förderaktion wurde 2024 vorzeitig beendet, da die Mittel ausgeschöpft waren .

Ob es 2025 eine Neuauflage geben wird, hängt von den verfügbaren Budgetmitteln ab. Unternehmen sollten daher regelmäßig die Website des BMK bzw. der Umweltförderung prüfen, um rechtzeitig auf neue Programme reagieren zu können: Infos zur Förderung.

So funktioniert das JobRad-Modell

  1. Das Unternehmen informiert seine Mitarbeiter:innen über die Möglichkeit eines JobRades.

  2. Mitarbeiter:innen wählen ihr Wunschfahrrad aus.

  3. Der Betrieb kauft die Räder und stellt sie als Job-Fahrräder zur Verfügung.

  4. Für die Nutzung wird eine monatliche Gebühr vom Gehalt abgezogen.

  5. Nach 4 Jahren können Mitarbeiter:innen das Rad um einen symbolischen Euro übernehmen.

Alternativ können Unternehmen die Fahrräder auch kostenlos zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist dann ein Nachweis, dass das Rad zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird.

Steuerliche Behandlung des JobRades

Seit der Steuerreform 2020 gilt:

  • Fahrräder und E-Bikes mit 0 g CO₂-Emissionen sind vom Sachbezug befreit.

  • Die private Nutzung, einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, führt zu keinem steuerpflichtigen Sachbezug.

  • Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen für die private Nutzung nicht an.

  • Bei geringfügig Beschäftigten führt die Zurverfügungstellung nicht zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze.

Die monatliche Nutzungsgebühr, die vom Gehalt abgezogen wird, darf die Abschreibungskosten des Fahrrades nicht übersteigen.

Vorteile für Unternehmen

Das JobRad-Modell bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch strategische Pluspunkte im Employer Branding:

  • Attraktiver Benefit: Ein modernes Zusatzangebot, das Fachkräfte anzieht und langfristig bindet.

  • Gesundheitsförderung: Mehr Bewegung reduziert das Risiko von Erkrankungen und Fehlzeiten.

  • Nachhaltigkeit: Unternehmen leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

Fazit

Das JobRad-Modell ist ein Gewinn für alle Beteiligten: Mitarbeiter:innen profitieren von gesunder und nachhaltiger Mobilität, Unternehmen punkten mit einem attraktiven Benefit und die Umwelt profitiert von weniger Emissionen.

Da die Förderaktion 2024 beendet wurde, sollten Unternehmen die weitere Entwicklung genau beobachten und rechtzeitig reagieren, sobald neue Förderungen verfügbar sind.