Gesetzliche Neuerungen und wichtige Änderungen im Überblick
Was ändert sich 2027 in der Personalverrechnung? Neue Regelungen bei Sachbezügen, Änderungen in der Sozialversicherung und steuerliche Begünstigungen für ältere Arbeitnehmer:innen: Der Jahreswechsel 2026/2027 bringt einige Neuerungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Österreich.
Für Personalverrechner und HR-Verantwortliche bedeutet das, sich rechtzeitig mit den neuen Bestimmungen auseinanderzusetzen. Denn entscheidend ist nicht nur, welche Gesetze sich ändern, sondern vor allem, wie sich diese Änderungen auf die tägliche Personalverrechnung auswirken.
In unserem Webinar „Gesetzliche Neuerungen in der Personalverrechnung 2027“ gibt Experte Roland Pühringer einen praxisnahen Überblick über die relevanten Änderungen und zeigt, worauf Unternehmen bei der Umsetzung achten müssen.
Welche gesetzlichen Änderungen gibt es 2027 in der Personalverrechnung?
Bereits jetzt sind mehrere gesetzliche Neuerungen bekannt, die ab 1. Jänner 2027 Auswirkungen auf die österreichische Personalverrechnung haben.
1. Neuer Sachbezug für Elektro-Dienstwagen
Eine wesentliche Änderung betrifft die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen.
Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für emissionsfreie Firmenfahrzeuge endet mit 31. Dezember 2026.
Ab 1. Jänner 2027 gilt bei erlaubter Privatnutzung grundsätzlich ein monatlicher Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 180 Euro.
Wichtig für die Personalverrechnung: Die neue Regelung betrifft auch bereits angeschaffte oder geleaste Elektro-Dienstwagen, sofern diese weiterhin privat genutzt werden dürfen.
2. Änderungen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen
Auch bei der Arbeitslosenversicherung kommt es 2027 zu Änderungen.
Die bisherige Staffelung der Dienstnehmerbeiträge für Personen mit geringem Einkommen wird schrittweise abgeschafft.
Dabei gelten unterschiedliche Beitragssätze für Dienstverhältnisse, die bereits am 31. Dezember 2026 bestanden haben, und solche, die ab 1. Jänner 2027 beginnen.
Für die Personalverrechnung ist diese Unterscheidung besonders wichtig, da die korrekte Berechnung der Beiträge vom Beginn des Dienstverhältnisses abhängt.
3. Neue Begünstigungen durch die Aktivpension
Mit 1. Jänner 2027 treten neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen für Personen in Kraft, die über das gesetzliche Regelpensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben.
Im Rahmen der sogenannten Aktivpension entfällt unter bestimmten Voraussetzungen der Dienstnehmerbeitrag zur Pensionsversicherung.
Zusätzlich wird ein steuerlicher Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro jährlich eingeführt.
Für Arbeitgeber und Personalverrechner ergeben sich daraus neue Anforderungen bei der Beurteilung und Abrechnung begünstigter Beschäftigungsverhältnisse.
4. Neue Sozialversicherungswerte und Beitragsgrundlagen 2027
Wie in jedem Jahr müssen auch für 2027 die relevanten Sozialversicherungswerte berücksichtigt werden.
Nach den bisher veröffentlichten, noch nicht endgültig kundgemachten Werten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gelten für 2027 unter anderem folgende Beträge:
- Geringfügigkeitsgrenze: weiterhin 551,10 Euro monatlich
- Höchstbeitragsgrundlage: voraussichtlich 7.410 Euro monatlich
Diese Werte sind insbesondere für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und die korrekte Abrechnung von Beschäftigungsverhältnissen relevant.
Die angeführten Neuerungen sind Beispiele für bereits bekannte Änderungen. Weitere gesetzliche Bestimmungen und Detailregelungen können ebenfalls Auswirkungen auf die Personalverrechnung 2027 haben.
Was bedeuten die Neuerungen 2027 für Unternehmen?
Gesetzliche Änderungen betreffen nicht nur einzelne Berechnungswerte. Häufig ergeben sich daraus auch neue Anforderungen an interne Prozesse und die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Für Personalverrechner stellen sich dabei insbesondere folgende Fragen:
- Welche Änderungen gelten ab 1. Jänner 2027?
- Welche Mitarbeiter und Beschäftigungsverhältnisse sind betroffen?
- Welche Übergangsbestimmungen müssen berücksichtigt werden?
- Wie wirken sich die neuen Regelungen auf die Berechnung von Löhnen, Gehältern und Abgaben aus?
- Welche Besonderheiten sind bei der praktischen Umsetzung zu beachten?
Gerade bei komplexeren Unternehmensstrukturen können gesetzliche Neuerungen zahlreiche Abrechnungsfälle betreffen.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Änderungen hilft dabei, Fehler zu vermeiden, Korrekturaufwand zu reduzieren und einen möglichst reibungslosen Jahreswechsel sicherzustellen.
Webinar: Gesetzliche Neuerungen in der Personalverrechnung 2027
Damit Sie auf die kommenden Änderungen gut vorbereitet sind, veranstaltet LHR auch 2026 wieder das Webinar „Gesetzliche Neuerungen in der Personalverrechnung 2027“ mit Experte Roland Pühringer.
Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Neuerungen für das kommende Jahr und deren Auswirkungen auf die praktische Personalverrechnung.
Denn neue Regelungen zu kennen, ist das eine. Sie im Arbeitsalltag richtig anzuwenden, das andere.
Das Webinar unterstützt Sie dabei, die relevanten Änderungen besser einzuordnen, gesetzliche Zusammenhänge zu verstehen und sich gezielt auf die Anforderungen des Personalverrechnungsjahres 2027 vorzubereiten.
Dabei sind insbesondere Fragestellungen aus den Bereichen Lohnsteuer, Sozialversicherung, Sachbezüge, Grenzwerte und Übergangsbestimmungen von Bedeutung.
Warum findet das Webinar 2026 in zwei Teilen statt?
Die gesetzlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Personalverrechnung sind umfangreich.
Um ausreichend Zeit für die relevanten Änderungen und ihre praktische Bedeutung zu schaffen, findet das Webinar in diesem Jahr an zwei Terminen statt.
Teil 1 – Montag, 9. November 2026
13:00 bis 15:00 Uhr
Teil 2 – Montag, 16. November 2026
13:00 bis 15:00 Uhr
Wichtig: Die Registrierung für Teil 2 ist erst nach Beendigung des ersten Webinar-Termins am 9. November 2026 möglich.
Eine gleichzeitige Anmeldung für beide Termine im Vorfeld ist daher nicht möglich.
Für wen ist das Webinar besonders interessant?
Das Webinar richtet sich an alle Personen, die beruflich mit der österreichischen Personalverrechnung beschäftigt sind oder Verantwortung für die korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung tragen.
Dazu zählen insbesondere:
- Personalverrechner, die die gesetzlichen Neuerungen in der täglichen Abrechnung berücksichtigen müssen.
- HR-Verantwortliche und Personalabteilungen, die rechtliche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Personalprozesse im Blick behalten möchten.
- Mitarbeiter im Rechnungswesen, die mit lohnabhängigen Abgaben und Personalaufwendungen beschäftigt sind.
- Geschäftsführer und Führungskräfte, die für eine rechtskonforme und effiziente Personalverrechnung im Unternehmen verantwortlich sind.
Auch für erfahrene Personalverrechner ist eine gezielte Auffrischung zum Jahreswechsel sinnvoll. Denn oft sind es gerade Detailregelungen, Ausnahmen oder Übergangsbestimmungen, die in der Praxis besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Welche Vorteile bietet die Teilnahme?
Mit dem Webinar erhalten Sie eine fachliche Orientierung für den bevorstehenden Jahreswechsel und können sich gezielt mit den relevanten gesetzlichen Änderungen beschäftigen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Aktuell informiert: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen für 2027.
- Praxisnah aufbereitet: Erfahren Sie, welche Auswirkungen die Änderungen auf die laufende Personalverrechnung haben.
- Gut vorbereitet: Erkennen Sie rechtzeitig, welche Regelungen und Übergangsbestimmungen für Ihre Arbeit relevant sind.
- Mehr Sicherheit: Reduzieren Sie das Risiko von Abrechnungsfehlern durch fehlende oder falsch angewendete gesetzliche Bestimmungen.
- Unterlagen inklusive: Nutzen Sie die bereitgestellten Webinarunterlagen auch im Nachgang als Unterstützung.
So schaffen Sie eine fundierte Grundlage für einen möglichst reibungslosen Start in das Personalverrechnungsjahr 2027.
Teilnahmegebühr und Anmeldung
Die Teilnahmegebühr beträgt 99 Euro netto pro Teilnehmer inklusive Webinarunterlagen.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung verbindlich ist. Die Webinarkosten entstehen auch dann, wenn Sie am gebuchten Termin nicht teilnehmen.
Kostenlos für LHR Community User
Sie nutzen bereits die LHR Community-Plattform?
Nutzer mit einer gültigen LHR Community-Userlizenz erhalten kostenlosen Zugang zum Webinar. Für diese Teilnehmer werden keine Webinarkosten verrechnet.
Jetzt für das Webinar anmelden
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die gesetzlichen Neuerungen in der Personalverrechnung 2027 vor.
Webinar mit Roland Pühringer
Teil 1: 9. November 2026, 13:00–15:00 Uhr
Teil 2: 16. November 2026, 13:00–15:00 Uhr
Sichern Sie sich Ihren Platz und starten Sie gut informiert in das Personalverrechnungsjahr 2027.
Häufig gestellte Fragen zu den gesetzlichen Neuerungen 2027
Was ändert sich 2027 in der Personalverrechnung in Österreich?
Zu den bekannten gesetzlichen Änderungen gehören unter anderem neue Sachbezugswerte für Elektro-Dienstwagen, Änderungen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, die Einführung der Aktivpension sowie neue Sozialversicherungswerte. Je nach Regelung gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Übergangsbestimmungen.
Wann treten die gesetzlichen Änderungen 2027 in Kraft?
Viele Änderungen treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft. Einzelne Regelungen können jedoch abweichende Inkrafttretenszeitpunkte oder Übergangsbestimmungen vorsehen.
Warum ist eine Weiterbildung zur Personalverrechnung 2027 sinnvoll?
Gesetzliche Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Berechnung von Löhnen, Gehältern, Sozialversicherungsbeiträgen und Abgaben aus. Eine rechtzeitige Weiterbildung hilft dabei, Neuerungen richtig einzuordnen, Fehler zu vermeiden und die gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis korrekt anzuwenden.
Wann findet das LHR Webinar zu den gesetzlichen Neuerungen 2027 statt?
Das Webinar mit Roland Pühringer findet am 9. und 16. November 2026 statt, jeweils von 13:00 bis 15:00 Uhr.
Was kostet das Webinar zur Personalverrechnung 2027?
Die Teilnahme kostet 99 Euro netto pro Teilnehmer inklusive Webinarunterlagen. Nutzer der LHR Community-Plattform mit einer gültigen Userlizenz können kostenlos teilnehmen.
Kann ich mich gleichzeitig für beide Termine anmelden?
Nein. Die Registrierung für Teil 2 am 16. November 2026 ist erst nach Abschluss des ersten Termins am 9. November 2026 möglich.
Stand der gesetzlichen Informationen: 20. Oktober 2026. Die angeführten gesetzlichen Neuerungen stellen einen auszugsweisen Überblick dar. Vorläufige Werte sind entsprechend gekennzeichnet.
Weiterführende offizielle Quellen: