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Neue Regelung ab 1. Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 können Arbeitgeber in Österreich ihre Mitarbeiter:innen mit einem steuerfreien Carsharing-Dienstgeberzuschuss unterstützen. Damit wird nachhaltige Mobilität nicht nur gefördert, sondern auch finanziell attraktiv gestaltet. Der Zuschuss beträgt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr und ist sowohl steuer- als auch beitragsfrei.

Die Förderung gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit 0 g CO₂-Emissionen, also etwa Elektroautos, E-Bikes oder E-Krafträder. Wichtig ist zudem: Sie kann nur für nicht beruflich veranlasste Fahrten genutzt werden, also beispielsweise für den Einkauf, Familienbesuche oder private Ausflüge.

Was bedeutet Carsharing?

Carsharing steht für die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen. Statt ein Auto zu besitzen, greifen mehrere Personen auf denselben Fahrzeugpool zu. Die Buchung erfolgt in der Regel über digitale Plattformen oder im Rahmen von Unternehmensvereinbarungen. Abgerechnet wird über transparente Zeit- oder Kilometertarife, während Mitarbeiter:innen selbstständig Reservierungen vornehmen können.

Diese Form der Mobilität ist nicht nur praktisch, sondern auch nachhaltig: Sie reduziert den Ressourcenverbrauch und senkt die Zahl der Fahrzeuge, die dauerhaft ungenutzt herumstehen.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber und Umwelt

Arbeitnehmer:innen profitieren durch

  • Mehr Flexibilität bei privaten und beruflichen Wegen

  • Finanzielle Unterstützung für nachhaltige Mobilität

  • Zugang zu modernen, emissionsfreien Fahrzeugen

Arbeitgeber profitieren durch

  • Höhere Mitarbeiterzufriedenheit dank eines attraktiven Benefits

  • Förderung der betrieblichen Nachhaltigkeitsziele

  • Keine Zusatzkosten durch Steuern oder Abgaben

Positive Effekte für die Umwelt

  • Reduktion von CO₂-Emissionen durch emissionsfreie Fahrzeuge

  • Effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen

  • Aktiver Beitrag zur Mobilitätswende in Österreich

Umsetzung in der Praxis

Fahrzeugvoraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich Elektroautos, E-Bikes und E-Krafträder, die nachweislich 0 g CO₂-Emissionen verursachen. Damit wird sichergestellt, dass der Zuschuss direkt der Klimafreundlichkeit dient.

Auszahlungsmöglichkeiten

Unternehmen haben zwei Optionen:

  • Direkte Zahlung an den Carsharing-Anbieter

  • Ausgabe von Gutscheinen, die Mitarbeiter:innen flexibel einlösen können

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Bestimmungen finden sich in:

  • § 3 Abs. 1 Z 16 lit. d EStG 1988

  • § 49 Abs. 3 Z 33 ASVG

Tipps für Unternehmen und Mitarbeiter:innen

Damit der Carsharing-Dienstgeberzuschuss reibungslos umgesetzt werden kann, sollten Unternehmen und Mitarbeiter:innen einige Punkte beachten:

  • Carsharing-Anbieter vergleichen, um passende Angebote zu finden

  • Lokale E-Mobilitätsoptionen prüfen, etwa Kooperationen mit städtischen Carsharing-Diensten

  • Unternehmensinterne Vereinbarungen entwickeln, die klar regeln, wie der Zuschuss gewährt wird

  • Dokumentation sorgfältig führen, damit steuerrechtliche Anforderungen erfüllt werden

Fazit: Ein moderner Benefit für nachhaltige Mobilität

Der Carsharing-Dienstgeberzuschuss verbindet Flexibilität, Kostenersparnis und Klimaschutz zu einem zukunftsorientierten Angebot. Unternehmen können damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und gleichzeitig einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen leisten. Mitarbeiter:innen wiederum erhalten die Möglichkeit, sich günstig und emissionsfrei fortzubewegen.

Unterm Strich ist der Zuschuss eine Chance, die individuelle Mobilität neu zu denken und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende in Österreich zu leisten.


📌 Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bitte wenden Sie sich bei Detailfragen an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Quelle: DGservice Magazin Nr. 2/Juni 2024, Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK