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Hintergrund und Ziel der Richtlinie

Die EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1152) stärkt die Rechte von Arbeitnehmer:innen und bringt neue Pflichten für Arbeitgeber:innen. Ziel ist es, vorhersehbare und transparente Arbeitsbedingungen in allen Mitgliedstaaten zu schaffen.

Österreich hat die Richtlinie erst im März 2024 umgesetzt – deutlich verspätet, da die Frist bereits im August 2022 abgelaufen war. Grund für die Verzögerung war die Annahme, dass nationale Gesetze ausreichend seien. Erst nach Druck aus Brüssel erfolgte die Umsetzung. Seit dem 28. März 2024 gelten die neuen Regeln für alle neu abgeschlossenen Arbeitsverträge.

Für die österreichische Arbeitswelt bedeutet das: Arbeitgeber:innen müssen ihre Prozesse anpassen, Arbeitnehmer:innen erhalten mehr Rechte und Schutz.

Quelle: Bundeskanzleramt Österreich – Arbeitsrecht

Neue Regelungen bei Dienstzetteln und Arbeitsverträgen

Ein zentraler Punkt ist die Verpflichtung zur Ausstellung von Dienstzetteln.

  • Pflicht bei allen Jobs: Selbst bei Arbeitsverhältnissen von nur einem Tag muss ein Dienstzettel ausgestellt werden.

  • Digitale Aushändigung: Dienstzettel dürfen auch elektronisch übermittelt werden – ein Vorteil für Unternehmen.

Bedeutung für die Praxis

Arbeitgeber:innen, die keine Dienstzettel ausstellen, riskieren Strafen. Arbeitnehmer:innen gewinnen dagegen mehr Transparenz. Auch kleinere Betriebe müssen ihre Prozesse so gestalten, dass Dienstzettel rasch und korrekt erstellt werden können.

Empfehlung: Arbeitsvertrag statt Dienstzettel

Während der Dienstzettel nur die wichtigsten Fakten abbildet, bietet ein Arbeitsvertrag wesentlich mehr Sicherheit. Probezeiten, Kündigungsfristen oder Sondervereinbarungen können so verbindlich geregelt werden.

Quelle: WKO Österreich – Dienstzettel und Arbeitsvertrag

Recht auf Nebenjobs

Die Richtlinie schafft Klarheit beim Thema Zweitbeschäftigung. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer:innen einer Nebentätigkeit nachgehen – allerdings mit Einschränkungen:

  • Kein Wettbewerb: Nebentätigkeit darf nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber oder zur Hauptarbeitgeberin stehen.

  • Arbeitszeitgrenzen: Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden.

  • Einhaltung der Ruhezeiten: Die vorgeschriebenen Pausen müssen respektiert werden.

Praxisbeispiel: Ein Bankangestellter arbeitet zusätzlich als DJ in der Nacht. Wenn dadurch Ruhezeiten verletzt werden, darf der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin die Nebentätigkeit untersagen. Liegen solche Gründe nicht vor, ist ein Verbot nicht zulässig.

Quelle: Arbeitsinspektion Österreich – Arbeitszeitgesetz

Weiterbildungspflichten

Ein weiterer Schwerpunkt sind Aus- und Fortbildungen. Notwendige Schulungen gelten als Arbeitszeit und müssen von Arbeitgeber:innen bezahlt werden.

Beispiele:

  • Ein Lkw-Fahrer muss regelmäßig Fahrschulungen absolvieren – die Kosten trägt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin.

  • Sicherheitsunterweisungen in bestimmten Branchen zählen ebenfalls zur Arbeitszeit.

In Österreich gibt es hier jedoch noch offene Fragen: Welche Schulungen sind „erforderlich“? Und wann dürfen Arbeitgeber:innen Kosten zurückfordern? Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung diese Fragen in den kommenden Jahren konkretisieren wird.

Quelle: AMS – Weiterbildung in Österreich

Schutz vor Benachteiligung

Arbeitnehmer:innen, die ihre neuen Rechte einfordern, genießen besonderen Schutz. Wer etwa einen Dienstzettel verlangt oder auf Einhaltung der Vorschriften besteht, darf nicht benachteiligt oder gekündigt werden.

Beispiel: Eine Mitarbeiterin fordert die Ausstellung eines Dienstzettels. Eine Kündigung aus diesem Grund wäre rechtswidrig und könnte gerichtlich angefochten werden. Auch interne Benachteiligungen, wie das Übergehen bei Beförderungen, können rechtlich problematisch sein.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

ThemaÄnderung ab 2024Nutzen für Arbeitnehmer:innenPflicht für Arbeitgeber:innen
DienstzettelPflicht bei allen Jobs, auch kurzfristig; digitale Ausgabe erlaubtMehr TransparenzOrganisation interner Prozesse, fristgerechte Ausstellung
ArbeitsverträgeSollten bevorzugt werden, da sie mehr Flexibilität bietenMehr SicherheitBessere Gestaltungsmöglichkeiten
NebenjobsGrundsätzlich erlaubt, Einschränkungen bei Konkurrenz, Arbeitszeit, RuhezeitenMehr FreiheitKontrolle gesetzlicher Grenzen
WeiterbildungNotwendige Schulungen zählen als Arbeitszeit, Kostenpflicht bei Arbeitgeber:innenKlare KostenregelungFinanzielle Übernahme
SchutzrechteKeine Benachteiligung bei Durchsetzung der RechteHöhere SicherheitRechtssichere Umsetzung

FAQ zur EU-Transparenzrichtlinie

Ab wann gilt die Richtlinie in Österreich?
Seit dem 28. März 2024 für alle neu abgeschlossenen Arbeitsverträge.

Können Arbeitgeber:innen Nebenjobs generell verbieten?
Nein. Ein Verbot ist nur zulässig, wenn Konkurrenz, Überschreitung von Arbeitszeitgrenzen oder Verletzung von Ruhezeiten vorliegen.

Müssen Arbeitgeber:innen jede Weiterbildung bezahlen?
Nein. Nur erforderliche Schulungen sind Arbeitszeit. Welche das konkret sind, wird noch von Gerichten präzisiert.

Fazit: Mehr Rechte, mehr Pflichten, mehr Klarheit

Die EU-Transparenzrichtlinie bringt für Österreichs Arbeitswelt mehr Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit. Arbeitnehmer:innen profitieren von neuen Schutzrechten, während Arbeitgeber:innen ihre HR-Prozesse modernisieren müssen.

Besonders relevant sind die Pflicht zum Dienstzettel, die neuen Regeln zu Nebenjobs und die Kostenübernahme bei Weiterbildungen. Unternehmen, die die Richtlinie proaktiv umsetzen, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.

Unterm Strich: Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt zu modernen, fairen und transparenten Arbeitsbedingungen in Österreich.