Warum Elektromobilität für Unternehmen immer wichtiger wird
Nachhaltigkeit, Effizienz und Kostensenkung sind zentrale Faktoren für moderne Unternehmen. Die Integration von Elektrofahrzeugen in die Firmenflotte ist nicht nur ein starkes Statement für den Klimaschutz, sondern bietet auch konkrete finanzielle Vorteile.
Mit E-Autos lassen sich Gesamtbetriebskosten (TCO) reduzieren, CO₂-Emissionen einsparen und steuerliche Begünstigungen nutzen. Gleichzeitig stärken Unternehmen ihr Image als innovative und umweltbewusste Arbeitgeber.
🎧 Tipp: Hören Sie auch unseren Podcast zur Elektromobilität in Unternehmen, in dem wir praxisnah die steuerlichen Vorteile erklären.
Steuerliche Behandlung von E-Autos im Betriebsvermögen
Ein Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen, wenn es überwiegend (mehr als 50 %) betrieblich genutzt wird. Bei Elektroautos eröffnet dies zahlreiche steuerliche Vorteile:
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Absetzung für Abnutzung (AfA): wie bei herkömmlichen Pkw über mindestens 8 Jahre.
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Luxustangente: Bis zu einem Anschaffungswert von 40.000 € brutto (inkl. Sonderausstattung) sind die Kosten steuerlich voll absetzbar.
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Vorsteuerabzug: Bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen können Anschaffung und Betriebskosten als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Sachbezug für Elektroautos 2025/2026
Seit der Steuerreform gilt für Elektroautos ein Sachbezugswert von 0 € – Arbeitnehmer:innen müssen also keinen geldwerten Vorteil versteuern, wenn sie ein betriebliches E-Auto auch privat nutzen.
Wichtige Neuerungen:
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Sachbezugswerteverordnung geändert (2024/2025):
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Bis 31.12.2025 gilt eine Übergangsregelung, wonach Unternehmen pauschal bis zu 30 € monatlich steuerfrei ersetzen dürfen, wenn Ladevorgänge an nicht öffentlichen Ladepunkten nicht exakt zuordenbar sind.
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Bei Leasing von Ladeeinrichtungen wird der geldwerte Vorteil anteilig berücksichtigt, wenn die Leasingrate 2.000 € übersteigt.
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Umsatzsteuer beachten: Die private Nutzung von Firmenfahrzeugen kann umsatzsteuerpflichtig sein – Unternehmen sollten die aktuellen Vorgaben laufend prüfen.
➡️ Aktuelle Infos: die Steuerberater – Änderung Sachbezugswerteverordnung für E-Autos
Neue Kfz-Steuer für E-Autos ab April 2025
Eine wichtige Änderung: Ab 1. April 2025 unterliegen auch Elektroautos der motorbezogenen Versicherungssteuer (Kfz-Steuer). Damit fällt eine bisherige Begünstigung weg. Unternehmen sollten dies bei der Kostenkalkulation ihrer Flotten berücksichtigen.
Quelle: PwC Österreich – Steuerliche Änderungen bei Elektrofahrzeugen ab 1. April 2025
Förderungen & Zuschüsse für Elektromobilität in Österreich
Die Förderlandschaft ist dynamisch und teilweise budgetabhängig:
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E-Fahrzeuge für Betriebe:
Einige frühere Förderprogramme sind bereits ausgelaufen (z. B. Pauschalförderung für betriebliche Pkw). -
Einspurige E-Fahrzeuge (z. B. E-Motorräder):
2025 stehen wieder 1,5 Mio. € Budget bis Frühjahr 2026 zur Verfügung. -
Ladeinfrastruktur:
Der Ausbau wird 2025/2026 verstärkt gefördert – insbesondere betriebliche Ladepunkte.
➡️ Aktuelle Infos gibt es bei der offiziellen Umweltförderung des BMK.
Praktische Umsetzung im Unternehmen
Ladeinfrastruktur strategisch planen
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Eigene Ladepunkte am Standort installieren
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Lastmanagement einführen, um Energiekosten zu optimieren
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Zugriff über Ladekarten oder Apps organisieren
Car Policy anpassen
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Richtlinien zu Nutzung, Laden und Wartung von E-Fahrzeugen klar festlegen
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Umgang mit Ladekarten, private Nutzung und Pflichten transparent dokumentieren
Softwarelösungen nutzen
Moderne Fuhrpark- und Payroll-Software erleichtert die Verwaltung:
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Zentrales Lademanagement & Kostenkontrolle
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Automatisierte Abrechnung von Ladevorgängen
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Integration in die Lohnverrechnung für korrekte Sachbezugswerte
Häufige Missverständnisse bei der Einführung von E-Mobilität
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„E-Autos sind steuerfrei.“ → Nicht mehr uneingeschränkt, Kfz-Steuer gilt ab April 2025.
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„Digitale Lösungen ersetzen Beratung.“ → Compliance erfordert laufende Anpassung an Gesetzesänderungen.
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„Förderungen sind garantiert.“ → Fördermittel sind budgetiert und oft schnell ausgeschöpft.
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„Car Policy ist optional.“ → Ohne klare Regeln kommt es zu Unsicherheiten bei Mitarbeitern.
Fazit: Elektromobilität als strategischer Erfolgsfaktor
Für Unternehmen ist die Elektromobilität mehr als ein Trend – sie ist ein wichtiger Hebel für Kostenoptimierung, Nachhaltigkeit und Employer Branding.
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Sachbezug: weiterhin 0 € für Arbeitnehmer:innen, mit neuen Detailregelungen.
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Förderungen: selektiv, insbesondere für Ladeinfrastruktur und einspurige Fahrzeuge.
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Kfz-Steuer: Ab April 2025 auch für E-Autos relevant.
➡️ Wer die Rahmenbedingungen kennt und Förderungen aktiv nutzt, profitiert von niedrigen Betriebskosten, einem modernen Image und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit.