Auch 2026 können Unternehmen in Österreich ihre Mitarbeitenden mit steuerfreien Beteiligungen motivieren und binden. Bis zu 3.000 € jährlich sind steuerfrei möglich – sowohl über Mitarbeiterbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 15b EStG) als auch über Gewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG). Die Teuerungsprämie ist ausgelaufen, jedoch gibt es attraktive Alternativen wie das Öffi-Ticket oder den Carsharing-Zuschuss.
Warum Mitarbeiterbeteiligung und Gewinnbeteiligung wichtig sind
Steuerfreie Benefits sind ein Win-win für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen:
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Mitarbeitende profitieren von zusätzlichen steuerfreien Einkommensteilen.
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Unternehmen sparen Lohnnebenkosten und stärken gleichzeitig die Bindung zum Betrieb.
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Im Wettbewerb um Fachkräfte sind solche Benefits ein starkes Argument im Employer Branding.
Mehr Infos zur steuerlichen Behandlung von Mitarbeiter:innenvorteilen bietet die WKO.
Mitarbeiterbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 15b EStG)
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Steuerfrei bis zu 3.000 € jährlich.
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Vorteil gilt bei unentgeltlicher oder vergünstigter Abgabe von Unternehmensanteilen.
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Muss allen oder bestimmten Arbeitnehmergruppen gewährt werden.
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Behaltefrist: 5 Jahre.
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Ziel: langfristige Bindung an das Unternehmen.
Die Rechtsgrundlagen dazu finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) – BMF.
Gewinnbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Z 35 EStG)
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Steuerfrei bis zu 3.000 € jährlich.
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Gilt für aktive Mitarbeiter:innen.
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Darf nicht anstelle von Gehalt oder üblicher Gehaltserhöhungen bezahlt werden.
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Kann zusätzlich zur Mitarbeiterbeteiligung gewährt werden – Summe max. 3.000 € jährlich.
Details und offizielle Beispiele stellt das BMF zum Thema Lohnsteuer bereit.
Weitere steuerfreie Benefits 2026
Auch wenn die Teuerungsprämie mit Ende 2023 ausgelaufen ist, gibt es nach wie vor attraktive steuerfreie Modelle:
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Öffi-Ticket / Klimaticket Österreich – steuerfrei, wenn vom Arbeitgeber bezahlt.
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Carsharing-Dienstgeberzuschuss – bis zu 200 € pro Jahr steuerfrei, sofern ein Fahrzeug mit 0 g CO₂ genutzt wird (Infos: Umweltförderung.at).
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Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) – steuerfreie Angebote zur physischen und psychischen Gesundheit.
Vergleich der steuerfreien Modelle
Modell | Steuerfreier Höchstbetrag | Voraussetzungen | Besonderheiten |
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Mitarbeiterbeteiligung | 3.000 € / Jahr | Unternehmensanteile, Behaltefrist 5 Jahre, für Gruppen von AN | Bindung an Unternehmen, langfristige Motivation |
Gewinnbeteiligung | 3.000 € / Jahr | Für aktive AN, nicht als Gehaltsersatz | Beteiligung am Unternehmenserfolg, jährlich |
Öffi-/Klimaticket | unbegrenzt (Ticketkosten) | Arbeitgeber bezahlt das Ticket | Steuerfrei, auch privat nutzbar |
Carsharing-Zuschuss | 200 € / Jahr | Nur CO₂-freie Fahrzeuge (E-Auto, E-Bike etc.) | Auszahlung oder Gutschein möglich |
Gesundheitsförderung (BGF) | variabel | Maßnahme muss anerkannt sein | Steuerfrei für Seminare, Kurse, Prävention |
Fazit
Die Teuerungsprämie ist Geschichte, doch Mitarbeiterbeteiligung und Gewinnbeteiligung bleiben 2026 ein attraktives Mittel, um Mitarbeitende steuerfrei zu belohnen. Ergänzt durch Benefits wie Öffi-Tickets oder Carsharing-Zuschüsse ergeben sich für Unternehmen in Österreich vielfältige Möglichkeiten, Motivation, Bindung und Arbeitgeberattraktivität zu stärken.
👉 Tipp: Nutzen Sie steuerfreie Benefits gezielt im Recruiting, um sich im Fachkräftemangel von Mitbewerbern abzuheben.
FAQ: Mitarbeiterbeteiligung & Gewinnbeteiligung 2026
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag für Gewinnbeteiligungen?
Bis zu 3.000 € pro Jahr, sofern sie zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.
Kann man Mitarbeiter- und Gewinnbeteiligung kombinieren?
Ja, aber die Summe bleibt auf 3.000 € pro Jahr begrenzt.
Gibt es die Teuerungsprämie noch?
Nein, diese lief mit 31.12.2023 aus. Heute sind Alternativen wie das Klimaticket oder Carsharing-Zuschüsse steuerfrei möglich.
Wie lange ist die Behaltefrist bei Mitarbeiterbeteiligungen?
Die übertragenen Unternehmensanteile müssen 5 Jahre gehalten werden, um steuerfrei zu bleiben.
Welche steuerfreien Benefits sind 2026 besonders beliebt?
Neben Gewinnbeteiligungen sind es Öffi-Tickets, Carsharing-Zuschüsse und BGF-Maßnahmen.