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So setzen Unternehmen die Vorgaben mit LHR Zeit um

In Österreich besteht nach § 26 AZG eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden und Ruhezeiten müssen lückenlos dokumentiert werden. Mit einer digitalen Lösung wie LHR Zeit gelingt die Umsetzung effizient, transparent und rechtssicher – auch für Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle.

Gesetzliche Grundlagen zur Arbeitszeiterfassung

Die Basis bildet das Arbeitszeitgesetz (AZG). Es regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen. Laut § 26 AZG gilt:

  • Arbeitgeber:innen müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit festhalten.

  • Auch Pausen, Mehrarbeitsstunden und Überstunden sind zu dokumentieren.

  • Bei Durchrechnungszeiträumen muss zusätzlich deren Beginn und Dauer erfasst werden.

👉 Die vollständigen Vorgaben finden Sie im RIS – Arbeitszeitgesetz.

Aufzeichnungspflicht und Kontrolle

Die Dokumentation dient nicht nur internen Zwecken. Sie ermöglicht:

  • Überprüfung durch den Betriebsrat (§ 89 ArbVG),

  • Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat (§ 3 ArbIG).

Besonderheiten:

  • Für werdende/stillende Mütter und Jugendliche gilt ein Überstundenverbot. Digitale Systeme wie LHR Zeit können automatisch verhindern, dass diese Mitarbeiter:innen Überstunden leisten.

Digitale Arbeitszeiterfassung mit LHR Zeit

Während manche Unternehmen noch Excel-Tabellen oder manuelle Aufzeichnungen nutzen, setzen immer mehr Betriebe auf digitale Lösungen. LHR Zeit bietet:

  • Transparenz: Mitarbeiter:innen und Führungskräfte haben jederzeit Einblick in Arbeitszeiten, Salden und Abwesenheiten.

  • Automatisierung: Ruhezeiten und Überstundenlimits werden automatisch überwacht.

  • Rechtssicherheit: Dokumentation entspricht den Vorgaben des AZG und ist revisionssicher.

  • Integration: Arbeitszeitdaten fließen direkt in die LHR Lohnverrechnung.

  • Flexibilität: Abbildung von Gleitzeit, Schichtarbeit, Homeoffice oder 4-Tage-Woche.

👉 Mehr Infos zur Arbeitszeitregelung bietet auch die WKO.

Vorteile digitaler Zeiterfassungssysteme

  • Verringerung des administrativen Aufwands

  • Automatisierte Datenübergabe an Lohn- und Gehaltsabrechnung

  • Fehlervermeidung durch klare Prozesse

  • Höhere Datensicherheit & Nachvollziehbarkeit

  • Minutengenaue Zeiterfassung

  • Mehr Transparenz für alle Beteiligten

  • Steigerung der Produktivität & Mitarbeiter:innenzufriedenheit

Fazit

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance für mehr Effizienz und Transparenz. Mit LHR Zeit erfüllen Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen – und gewinnen gleichzeitig wertvolle Daten für bessere Planung und Prozessoptimierung.


FAQ: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Österreich

Wer muss Arbeitszeiten aufzeichnen?
Alle Arbeitgeber:innen in Österreich. Jede:r Mitarbeiter:in muss erfasst werden – unabhängig von Branche oder Arbeitsmodell.

Müssen auch Homeoffice-Zeiten erfasst werden?
Ja. Auch im Homeoffice gilt die Pflicht zur Dokumentation. Mit digitalen Tools wie LHR Zeit ist das ortsunabhängig möglich.

Wie lange müssen Arbeitszeitaufzeichnungen aufbewahrt werden?
Mindestens ein Jahr, für Lenker:innen 24 Monate. Bei Jugendlichen: zwei Jahre nach der letzten Eintragung.

Gibt es Ausnahmen?
Nein. Auch bei Vertrauensarbeitszeit muss die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen dokumentiert werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bei Missachtung der Aufzeichnungspflicht drohen Verwaltungsstrafen durch das Arbeitsinspektorat.